Neubau der Schleuse in Obernau

Luftbild von Obernau

27. Juni 2018

Gemäß § 14a Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) in Verbindung mit § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sind die rechtzeitig gegen einen Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen (§ 73 Abs. 4 VwVfG), sowie die Stellungnahmen von Behörden zu erörtern mit dem Vorhabensträger, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Die Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen, die zu dem oben genannten Vorhaben eingegangen sind, findet statt in der

Stadthalle am Schloss Tagungscenter „König Ludwig I – Raum A+ B“ (2. OG) Schlossplatz 1, 63739 Aschaffenburg,

Neubau der Schleuse in Obernau (PDF, 154 kB)

https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Main_Obernau.html

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